Der Heilberuf Psychotherapie ist unabhängig zu regeln!

Wissenschaftlich hat die Psychotherapie eine eigenständige Basis, ist also nicht bloss "Anwendung" der Psychologie oder der Medizin. Psychotherapie schöpft zudem aus dem Erkenntnisfundus vieler Wissenschaften, verbindet sie zu einer selbständigen Disziplin und entwickelt eigene, dem menschlichen Sein adäquatere neue Forschungsmethoden.

Das Psychotherapieberufegesetz ist schon im Ansatz falsch

Psychotherapie ist rechtlich ein Heilberuf. Darum ist der Zugang zu ihr heute in 19 Kantonen im Gesundheitsgesetz geregelt. Der Kanton St. Gallen regelt auch psychologische Berufe, aber in einem separaten Gesetz. Das geplante Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) ist schon im Ansatz falsfch, in dem es die Psychotherapie unter die Nichtheilberufe der Psychologie einreiht und den Psychololgieabsolventinnen auf Druck von Psychologievertretern ein Monopol beim Zugang zur nachuniversitären Ausbildung in Psychotherapie
verschaffen will. Die Vermischung eines Heil- mit diversen Nichtheilberufen im Entwurf PsyG ist sachlich untauglich.

Nichtbefugte begünstigen?

Alle heute tätigen PsychotherapeutInnen haben einen Hochschulabschluss, mehrheitlich in Psychologie. Letztere ist aber nicht die Hauptsache, sondern nur eine von mehreren guten Vorbildungen. Hauptsache ist die zusätzliche fünfjährige psychotherapeutische Ausbildung. Erst diese gewährleistet den im öffentlichen Interesse erforderlichen Schutz der Patientinnen ausreichend. Das vom BAG vorgeschlagene Monopol für PsychologInnen kopiert in
simplifizierender Art und Weise die Regelung für die Medizin. Aber: Im Unterschied zu MedizinerInnen sind PsychologInnen nirgends zu Heilhandlungen befugt. Eine exklusive Regelung für sie ist gesundheitspolitisch bedenklich,
widerspricht der Mehrheit der kantonalen Regelungen und stellt verfassungsrechtlich eine unzulässige Begünstigung dar.

Multidisziplinäre Hochschulvorbildung möglich

Im November 2008 hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Kantone neben Psychologie auch andere universitäre Abschlüsse in humanwissenschaftlichen Fächern mit einer Ergänzung in (psychotherapierelevanten) psychologischen Grundkenntnissen als Vorbildung zur Psychotherpieausbildung zulassen müssen. Auch ein neues Bundesgesetz sollte sich an die dem Urteil zugrundliegenden Verfassungsgrundsätze halten und ein breites Spektrum an zielführenden Hochschulvorbildungen zur Psychotherapie zulassen.Überdies hat dieser Bundesgerichtsentscheid den Psychotherapeuten mit kantonaler Praxisbewilligung auf Grund des Binnenmarktgesetzes neu die Tätigkeit in der ganzen Schweiz ermöglicht. Damit ist eine Bundesregelung für die Psychotherapie nicht mehr vordringlich, und das PsyG brächte nur einen drastischen Rückschritt durch die Aufokroyierung des Psychologiezwangs.

Für die Unabhängigkeit der Psychotherapie

Der Schweizer Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeuten Verband SPV und die Schweizer Charta für Psychotherapie könnten einer Regelung der Psychotherapie im Rahmen des PsyG allenfalls dann zustimmen, wenn ein multidisziplinärer Zugang zur Fachausbildung in Psychotherapie gewährleistet wird. Doch der derzeitige Entwurf PsyG verweigert dies. Deshalb werden die PsychotherapeutInnen das PsyG in dieser Form ablehnen.
26.02.2009